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Johnny Archer

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14. März 2024
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Johnny_Archer
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Sehr geehrte Bürger von Los Santos,

folgende Gesetzesänderungen treten zum 15.04.2024 in Kraft:

STPO:

§11 Absatz 1:
Nach der Festnahme haben Beamte 25 Minuten Zeit, um die Person ins Gefängnis zu bringen.
Neu:
§11 Absatz 1:Nach der Festnahme haben Beamte ihre zu inhaftierenden Personen auf direktem Wege ins Staatsgefängnis zu bringen. Unzulängliche Maßnahmen zur absichtlichen Verzögerung des Inhaftierungprozesses sind zu unterlassen.

§ 9
Abs.4 entfernt

geändert
:
§ 10 Informationspflicht
Sollte binnen 2 Minuten keine Rückantwort erfolgen, kann weiter gemäß §10 § 11 verfahren werden.

§ 11 Festsetzung von Personen und VerdächtigenAbs. 3Wenn der Tatverdächtige durch sein Verhalten die Festnahme verzögert, entfällt die in Abschnitt §16.1 genannte Zeitvorgabe. entfernt

Abs. 5 geändert in
Regularien zum Betreten von Privatgeländen (durch Beamte), sind durch StGB §32/ StPO §18 geregelt

StPO §18 geändert
An einer Razzia können Vertreter des Justizministeriums, des Generalstaatsanwalts oder des Justizministers teilnehmen und die Durchsuchungen leiten. Exekutivbeamte aller Behörden sind befugt, an einer Razzia teilzunehmen.

zu

An einer Razzia können Exekutivbeamte aller Behörden sowie Vertreter des Justizministeriums, des Generalstaatsanwalts oder des Justizministers teilnehmen. In allen Fällen wird die Durchsuchung vom FIB geleitet.


§25 Ausweißpflicht von Beamten - geändert:
Die Ausweispflicht von Beamten ist im BDG §2, Abs. 3 geregelt


§ 26 Entziehung von Lizenzen - geändert
Die Entziehung von Lizenzen darf nur vorgenommen werden, wenn dies explizit im Strafkatalog oder im Gesetz aufgeführt ist

§ 17 Verjährung entfernt da doppelt

§ 26 Entziehung von Lizenzen hinzugefügt:
  1. Die Militär-ID darf ausschließlich von Mitgliedern des Generalstabs der U.S.-Army entzogen werden.
  2. Die Medical-ID darf ausschließlich von autorisierten Mitarbeitern des EMS entzogen werden​
§28 Dienstaufsichtbeschwerden hinzugefügt:
Beschwerden, die einen Gesetzesbruch beinhalten, müssen an das FIB gemeldet werden.


Hinzugefügt:

§88 Definition Zeugen/ Informanten​


Zeugen sind Personen, die an einem Sachverhalt beteiligt sind und durch ihre anekdotischen Beweise zur Klärung einer Situation beitragen. Informanten sind Menschen, die beständig und langfristig handeln und mit der Zustimmung des FIB in aktiver Zusammenarbeit mit Exekutiv-Organisationen arbeiten. Während Informanten vertraglich mit einer bestimmten Exekutivorganisation und der judikativen Gewalt in Zusammenarbeit stehen und ausschließlich dieser (+FIB) Informationen bereitstellen dürfen, dürfen Zeugen gegenüber allen Exekutivorganisationen Aussagen tätigen (Ausnahmen sind gesetzlich geregelt)

§88a Falschaussage/ Vertragsbruch/ Weitergabe von geheimen Informationen als Zeugen/ Informanten​


  1. Falschaussage:
    • Falschaussagen, welche die Absicht haben: Beamte in die Irre zu führen, den Sachverhalt fehlerhaft darzustellen, Beamte in eine “Falle” zu führen oder generellen Schaden an einem Ermittlungsverfahren zu verursachen, werden…
  2. Vertragsbruch:
    • Handlungen, welche dem Informantenvertrag widersprechen, werden…
  3. Weitergabe von geheimen Informationen:
    • Die Weitergabe von geheimen Informationen, welche im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Informant/ Zeuge stehen, werden…
…nach StGB §49 geahndet

§88b Informationsaufnahme-/ weitergabe.​


  1. Informanten dürfen jeder Organisation Informationen liefern, wenn diese im direkten Bedarf stehen (z.B. Informationen zu einem FZ-Raid).
    • Informationen, welche für weitreichende Ermittlungen genutzt werden, dürfen nur an FIB. Organisationen haben die Verpflichtung, derartige Informationen an das FIB auszuhändigen. Informanten, mit dem Ziel, derweilige Informationen zu erhalten, dürfen nur vom FIB geführt werden.
    • Die Weazel News darf jegliche Informationen aufnehmen. Sollte das WN Informationen erhalten, welche unter die Geheimhaltung fallen, so darf diese die nicht veröffentlichen und der Eingang und Melder muss dem FIB und der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Die Veröffentlichung derartiger Informationen wird mit den Zuständigen des FIB abgeklärt (Bei Informationen, die das FIB betreffen, findet die Klärung mit der Staatsanwaltschaft statt).

§88c Verschleierung der Identität von Zeugen/ Informanten​


  1. Die Identität der Informanten muss geheim gehalten werden. Die Identitäten der Personen müssen sowohl der Leitung des FIB als auch dem (Vize-) Gouverneur dauerhaft bekannt sein. Die Identität von Informanten ist zudem den leitenden Ermittlern des FIB bekannt, sie operieren als Ansprechpartner.
    • Der Judikative ist die Identität der Informanten auf Anfrage bekannt zu geben. Das FIB kann dies jedoch verwehren, in diesem Fall tritt der (Vize-) Gouverneur als Kontrollinstanz auf. Der (Vize-) Gouverneur kann bei einem Fehlverhalten den Justizminister informieren, welcher einen Richter (zur Rechtsprechung) informieren kann.
    • Bei Gesetzesbrüchen des (Vize-) Gouverneurs werden die Identitäten der judikativen Führung offengelegt, sobald die Immunität im Kabinett entwendet wurde. Zuvor kann die Identität vor jedem geheim gehalten werden (Dies gilt auch für Zeugen).

  1. Alle Organisationen haben die Möglichkeit über eine Zustimmung des FIBs (die eines leitenden Ermittlers), die Identität von Zeugen zu schützen. Die Identität ist vertraulich zu betrachten und die Weitergabe an Unberechtigte wird mit StGB §49 geahndet. Leitende Ermittler, sowie die Leitungsebene des FIB sind berechtigt, die Identität von Zeugen immer zu kennen.
    • Zeugen sind zu schützen, wenn die Preisgabe ihrer Identität zu massiven Folgen für sie oder die Ermittlungen führt.
    • Die Gewährung kann bei der jeweiligen Organisation angefragt werden, jedoch fungiert das FIB entscheidend. Das FIB ist in diesem Sinn immer dazu berechtigt, die Identität von Zeugen zu schützen.

§88d Entlohnung von Informanten/ Zeugen​


  1. Ein Entgelt kann von jeder Organisation ausgestellt werden, die Aushändigung wird vom FIB geprüft (die Menge wird vom FIB genehmigt, diese sind weisungsbefugt).
    • Das WN benötigt keine Prüfung des FIB (jedoch gilt auch hier StPO §88c). Die Menge muss jedoch auf Anfrage des FIB mitgeteilt werden (diese können somit autark agieren, können aber kontrolliert werden)
  2. Ausgestellte Gelder müssen dokumentiert werden und sind von der Justiz einforderbar. Die Identität der Informationsträger kann nach StPO §§88a/c verwehrt werden.
  3. Gelder werden nicht angeboten, sondern nur auf anfrage Ausgehändigt
    • Das WN/ FIB entfällt in Abs. 3
  4. Ausgegebene Geldsummen, werden zur Dokumentierung an das GOV weitergegeben
§89 Verhörführung

Verhöre können von jeder Executiveorganisation (USSS, LSPD (Detektiv), FIB) geführt werden (Ausnahmen sind in StPO §89 geregelt). Die Zeit eines Verhörs (eingenommen die Verbringung zum Verhörort), werden nicht nach: StPO §11 Abs. 1,als Verzögerung gewertet.
Verhöre müssen per Bodycam aufgezeichnet werden.

§89a Zeitliche Regularien für Verhöre​


Verhöre dürfen sich maximal auf eine Länge von 30 Minuten ziehen. Gesonderte Verhöre, welche vom FIB geführt werden, dürfen bis zu 45 Minuten dauern.
  • Die geregelten Zeiten beziehen sich nur auf die tatsächliche Verhörzeit (Anfahrt, Kontrollierungen, Identitätsfeststellungen… Zählen nicht in die Zeiten mit rein).
Verhöre mit einem Lügendetektor dauern maximal 25 Minuten an.

§89b Verhörregularien USSS​


Agenten des USSS dürfen nur Verhöre in Bezug auf wirtschaftliche Verbrechen und Verbrechen im Zusammenhang mit hochrangigen Persönlichkeiten, gegen die Grundprinzipien der Verfassungsordnung und die Sicherheit des Staates, gegen die Autorität und gegen die Justiz durchführen. Für andere Straftaten dürfen USSS-Agenten nicht tätig werden.

§89c Verhörregularien FIB​


  1. Verhöre gegen Beamte, werden ausschließlich von FIB-Agents geführt. Die Verhöre können autark oder in Zusammenarbeit/ Anwesenheit der Staatsanwaltschaft geführt werden. Die Staatsanwaltschaft, ist berechtigt Verhöre anzuordnen, die dann vom FIB, in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft, geführt werden
  2. Das FIB ist berechtigt, jegliche Verhörmethoden zu nutzen, insofern diese durch den (Stellv-) Leiter des FIB freigegeben sind. Die Ausführung härtere Verhörtaktiken, ist nur autorisiertem Personal gestattet.
  3. Das FIB kann Verhöre mit einem Lügendetektor führen.
    • Das Führen solcher Verhöre, ist nur dann gestattet, sollte der Agent: mind. Rang 10 innehaben und dazu, durch die Leitung, autorisiert sein.
  4. Das FIB, kann Mitglieder der Army/ LSPD (keine Detektive)/ Staatsanwälte, auf deren Anfrage autorisieren, Verhöre in Anwesenheit des FIB zu führen. Detektive des LSPD können nur LSPD Officer autorisieren



STGB:


§ 22 Gefangenenbefreiung
Abs. 4 hinzugefügt: Die Flucht aus dem Gefängnis wird in gleicher Weise bestraft wie die Beihilfe zur Flucht.
§ 29 Naturschutz- und Jagdgebiete
Als Jagdgebiet werden folgende Standorte definiert
a. Gesamte Insel von Cayo Perico
Hinzugefügt: b. alle staatlich gekennzeichneten Fischgründe

WaffG:

§ 1 Waffenschein Abs. 2 Ein Waffenschein kann entzogen werden, wenn die Person:
hinzugefügt: d. illegale Waffen besitzt oder nachweislich besessen hat.
Abs. 3 entfernt: Wichtig ist hierbei die Dokumentierung des Entzugs.



 
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