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Sehr geehrte Bürger von Los Santos,
folgende Gesetzesänderungen treten ebenso zum 26.04.2024 in Kraft:
StPO§22 Haftbefehl
Ein Haftbefehl wird von einem Richter - alternativ von der Staatsanwaltschaft - erlassen, wenn eine Person sich einer Freiheitsstrafe entzieht, akute Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht oder sie den Auflagen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nicht nachkommt
umändern auf
Ein Haftbefehl wird von einem Richter - alternativ von der Generalstaatsanwaltschaft - erlassen, wenn eine Person sich einer Freiheitsstrafe entzieht, akute Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht oder sie den Auflagen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nicht nachkommt
Verfassung des Staates von San Andreas
Artikel 32 (Verjährung)
Neuer Punkt 5:
Beweismittel, die im Rahmen eines Antrags auf Durchsuchungsbeschluss gemäß StPO § 18 vorgelegt werden,
verjähren nach 30 Tagen.
StGB
§50 sowie 50a
Hinzugefügt bzw. abgeändert auf:
Diese Strafe kann nur durch einen Haftbefehl, der von einem Richter (ersatzweise Generalstaatsanwalt) unterschrieben wurde, ausgestellt werden.
StVO
§12 Lizenzen
Abgeändert auf "San Andreas" statt "Los Santos"
StPO
§87 Anwaltshonorar
geändert auf:
1. Das Honorar für sonstige Fälle sollte sollte zwischen $30.000 und $50.000 erhöht werden und auf Dauer und Dokumentation bestimmt werden
2. Bei einer außergerichtlichen Einigung bis zu $70.000 erhöht werden und bei einer Einigung vor Gericht auf $100.000 erhöht werden
(Die Einigungen werden von Mandanten oder der Gegenseite bezahlt)
STPO §10
Sollte binnen 2 Minuten keine Rückantwort erfolgen, kann weiter gemäß § 11 verfahren werden.