Beschreibung deiner Beschwerde/Was ist passiert?: Ich habe vor kurzer Zeit zwei mal eine Beschwerde über einen Spieler eingereicht. Beim ersten mal wurde die Beschwerde aufgrund eines Formfehlers meinerseits nicht angenommen. Bei der korrigierten zweiten Beschwerde über den Spieler wurde aus meiner Sicht eine absolut falsche Entscheidung getroffen. Wenn wir nach dem Regelwerk-Spielen, muss der Vorfall aufjedenfall geprüft werden, weil es sich hier um einen klaren Regelverstoß handelt.
Gegenbeweis(e): Allg. 6.2.1 Der gegenüberstehende Spieler muss zu Beginn einer RP-Situation immer aktiv gewesen sein, damit mit diesem auch interagiert werden kann - ansonsten sollte dieser in dem Moment in Ruhe gelassen werden.Anmerkung: Der Spieler ist im “Schlafmodus”, dann darf dieser auch nicht gestört bzw. mit diesem interagiert werden.Regeln für Staatliche und private Organisationen 1.12 Mitarbeiter staatlicher Organisationen müssen bei jeder Festnahme über eine Videoaufzeichnung (Bodycam) verfügen. | 180 Minuten Jail | Warn | 5 Tage Bann
im Voraus schon einmal vielen Dank für deine Beschwerde.
Nach Sichtung der Beweise und Überprüfung der Situation, bin ich zu dem Entschluss gekommen, deine Beschwerde abzulehnen.
Begründung:
Die Beweise von dir sind bei der Beschwerde leider nicht wirklich aussagekräftig über die gesamte Situation... Dennoch kann ich natürlich von dir den Unmut verstehen, wenn es wirklich so gewesen ist und du nicht da warst.
Letztendlich sieht man auf dem zweiten Screenshot keine Informationen über das Datum, sowie die Uhrzeit, weshalb der Screenshot an sich schon ungültig ist.
Für die Zukunft unterstütze ich aber deine Aussage, dass wenn dort die Beweise auch nur etwas mehr gründlich sind, eine Überprüfung durchaus sinnvoll ist. Diese Überprüfung muss aber nicht nur durch die Administration getätigt werden, theoretisch kannst du gegen die Beamten (entweder Beschwerden beim LSPD oder direkt beim GOV) auch im RP vorgehen und deren Vorgehen anzweifeln.
Sollten noch weitere Fragen zu meiner Entscheidung bestehen, dann wende dich gerne per Direktnachricht an mich.