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1.13 Mitarbeitern staatlicher Organisationen ist das Abreißen von Masken nur bei Verfahrenshandlungen gestattet, wenn die Notwendigkeit zur Identifizierung besteht. | Sanktion entspricht Allgemeiner Regel 6.1
- Beschwerdegrund: 1.13 Mitarbeitern staatlicher Organisationen ist das Abreißen von Masken nur bei Verfahrenshandlungen gestattet, wenn die Notwendigkeit zur Identifizierung besteht. | Sanktion entspricht Allgemeiner Regel 6.1
- Beschreibung deiner Beschwerde/Was ist passiert?: Der Cop meinte erst meinen Reisepass anzugucken und danach mir die Maske vom Gesicht zu reißen was laut Regel 1.13 verboten ist.
- Beweise: